Herzlich willkommen bei den Freien Wählern Großheirath e.V.! Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft.

Um Mitglied zu werden, können Sie entweder direkt mit uns Kontakt aufnehmen oder das Antragsformular ausfüllen und an uns senden. Das Formular finden Sie hier, ebenso wie unsere Satzung, die Ihnen weitere Einblicke in unseren Verein gibt.

Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen!

§ 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins

  1. Der Verein FW Freie Wähler Großheirath e.V. ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich zum Ziel gesetzt haben, auf die in der Gemeinde Großheirath zu betreibende Kommunalpolitik zum Besten der Bürgerschaft einzuwirken.
  2. Deshalb beteiligt sich der Verein FW Freie Wähler Großheirath e.V. an den Wahlen zum Gemeinderat und deren Vorbereitung in Wort und Schrift. Er tritt insoweit als überparteiliche freie Wählergruppe im Sinne des Bayerischen Gemeindewahlgesetzes unter nachfolgendem Namen FW Freie Wähler Großheirath e.V.  im nachfolgenden Text als " FW Großheirath e.V."  bezeichnet, auf.
  3. Der Verein FW Großheirath e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in der Gemeinde Großheirath.

§ 2 Zweck

  1. Zweck und Aufgabe des Vereins FW Großheirath e.V. besteht darin, den Bürgern der Gemeinde Großheirath eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheit in Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen. Der Verein sieht seine Aufgabe in der Förderung sachbezogener Kommunalpolitik, die nicht durch Parteibindungen und Gruppenegoismen geprägt ist.
  2. Zur Verwirklichung der politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen geeignete Persönlichkeiten, insbesondere aus den Reihen des Vereins FW Großheirath e.V., als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie als Parteifreie allein ihrem Gewissen verantwortlich sind und sachgerecht zum Wohle der Gemeinde Großheirath und ihrer Bürger entscheiden.
  3. Der Verein FW Großheirath e.V. kann einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung beitreten.

§ 3 Mitgliedschaft   

  1. Der Eintritt in die FW Großheirath e.V. erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und setzt voraus, dass der Eintretende keiner politischen Partei angehört. Ausgenommen hiervon ist die Bundeswahlgruppe der Freien Whler. Die Eintrittserklärung wird mit der Bestätigung durch die Vorstandschaft wirksam. Jedem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein freigestellt; er ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber der Vorstandschaft (§ 4) vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam.   
  2. Die Vorstandschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es gegen die in §§ 1, 2 aufgeführten Grundsätze verstößt  oder einer politischen Partei beitritt. Ausgenommen hiervon ist die Bundeswahlgruppe der Freien Wähler. Der Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von 2 Wochen verlangen, dass über den Ausschluss die Mitgliederversammlung entscheidet. 
  3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes.

§ 4 Vorstandschaft

Die ehrenamtliche Vorstandschaft des Vereins besteht aus dem:

  • 1. Vorsitzenden
  • 2. Vorsitzenden
  • Schriftführer
  • Kassier

Ihm gehören ferner mindestens drei Beiräte an.

§ 5 Vertretungsbefugnis der Vorstandschaft

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, die im Rahmen der Einzelvertretungsbefugnis den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Intern geht das Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden vor.

§ 6 Wahl der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft wird durch die Mitgliederversammlung (§ 7) auf jeweils drei Jahre gewählt. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl auch offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. In jedem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder des Vereins durch den Vorstand 5 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuladen sind.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist von der Vorstandschaft unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand des Vereins FW Großheirath e.V. gefährdet ist oder dessen Zielsetzung und Zweck (§§ 1, 2) geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragt wird.
  3. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Es wird offen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung (§ 6 Sätze 2 u. 3, § 10 und § 1 Abs. 2 u. 3 bleiben unberührt).
  4. Über die gefassten Beschlüsse ist eine von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen, was voraussetzt, dass die Unterzeichnenden an der Versammlung teilgenommen haben.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von drei Jahren zwei Revisoren, die jährlich die Kassenprüfung (§ 9) vornehmen und der nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten haben. Sie entscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft und über die des Kassiers (§ 9) nach Anhörung der Revisoren (§ 7 Abs. 5 Satz 1).

§ 8 Beiträge

Der Verein erhebt zur Deckung seines finanziellen Aufwandes und zur Verwirklichung seiner Zielsetzungen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die jeweilige Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März jeden Jahres zu entrichten.

§ 9 Aufgaben des Kassiers

Der Kassier hat über die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und mindestens einmal jährlich in einer Mitgliederversammlung darüber Rechnung zu legen.

§ 10 Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderung sind auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen. Über sie ist mit einer Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen.

§ 11 Auflösung

  1. Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder unter der weiteren Voraussetzung, dass die Mitglieder des Vereins FW Großheirath e.V. bei der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung (§ 7 Abs. 1) auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind.
  2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen der Gemeinde Großheirath zu und ist ausschließlich einem sozialen Zweck in der Gemeinde, der in der Auflösungsversammlung beschlossen wurde, zuzuführen.

Großheirath, den 03.10.2014